6. Dezember 2020
Das Übergabeprotokoll für die Wohnung oder das Haus ist ein wichtiger Schritt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Am besten verfasst man das Übergabeprotokoll zusammen mit allen Beteiligten bei Tageslicht, wenn der Vorbesitzer ausgezogen und der neue Besitzer noch nicht eingezogen ist.
Achten Sie darauf, dass das Übergabeprotokoll in dreifacher Ausführung angefertigt wird.
Ein Exemplar erhält der Verkäufer, eins der Käufer und eins die Versorgungsunternehmen, wie Gas-, Strom- und Wasseranbieter. Ratsam ist es auch, das Haus oder die Wohnung in Begleitung eines Sachverständigen zu inspizieren. Viele Mängel fallen Laien gar nicht auf.
Lassen Sie sich auch alle Besonderheiten an Ihrem neuen Haus bzw. Ihrer neuen Wohnung erklären, z.B. Sicherungskasten, Filter- und Klimaanlagen, Öl- oder Gastanks, Wasseranschlüsse, ggf. Sauna, Verlauf von Kabeln, etc.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, bei einem Hauskauf oder Wohnungskauf ein Übergabeprotokoll zu verfassen. Ebenso wenig ist geregelt, wer es anfertigt.
Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten empfiehlt es sich aber, ein Übergabeprotokoll zu verfassen. Dies kann beispielsweise der Immobilienmakler übernehmen, sofern einer eingeschaltet ist. Es kann aber genauso gut auch vom Käufer oder Verkäufer angefertigt werden.
Wichtig sind die Unterschriften aller Beteiligten und auch von Zeugen. Bei später auftauchenden Mängeln ist das Übergabeprotokoll unter Umständen ein wichtiges Beweismittel.
Das Übergabeprotokoll beim Haus- oder Wohnungskauf unterscheidet sich gar nicht so sehr von dem einer Mietwohnung. Es ist nur wesentlich ausführlicher.
Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen. Denken Sie dabei auch an die Schlüssel von Geräteschuppen, Garage oder sonstigen Nebengebäuden. Wenn noch Schlüssel nachgeliefert werden, gehört das auch ins Übergabeprotokoll.
Folgende Dokumente sollten bei einem Hauskauf übergeben werden, sofern vorhanden:
Notieren Sie die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas und ob und wieviel Öl noch im Tank vorhanden ist und wie diese Restmenge verrechnet wird.
Lassen Sie sich die Rechnungen von allen kürzlich getätigten Renovierungsarbeiten sowie neu gekauften Einbauten wie Heizkörper, Fenster, Küchengeräte, etc. übergeben. So haben Sie im Garantiefall die Rechnung zur Hand. Auch evtl. vorhandene Garantiescheine und Bedienungsanleitungen sollten Sie sich aushändigen lassen.
Notieren Sie, ob der Verkäufer die Ver- und Entsorgungsunternehmen wie Müllabfuhr, TV-Kabelanschluss, etc. noch weiter bezahlt und bis zu welchem Zeitpunkt.